Wir stehen auf den Schultern vieler kleiner Giganten. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Chris Curry
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Muss da dringend wieder weg: Videoüberwachung am Kottbusser Tor in Berlin. – CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.org
Der EU-Rat will die Nutzung von Daten in den meisten Fällen einfacher machen – oft zulasten des Datenschutzes. – Alle Rechte vorbehalten: Ikon Images
Der Bundestag berät momentan einen Ausbau der Geheimdienste – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Christian Lue
Wer in Baden-Württemberg wissen will, ob ein Unternehmen oder eine Behörde rechtmäßig mit personenbezogenen Daten umgeht, kann sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Tobias Keber, wenden. Doch ausgerechnet seine Behörde soll massiv Personal verlieren.
Der Entwurf des Staatshaushaltsgesetzes 2027 sieht vor, bis zum Ende der Legislaturperiode (2029) 40 Prozent der Stellen abzubauen. Von derzeit 67,5 Stellen sollen 27 wegfallen. Übrig blieben gerade einmal 42 Planstellen. Für 2027 sind zunächst 5,5 Stellen zur Streichung vorgesehen; weitere Kürzungen sollen 2028 und 2029 folgen.
Eine inhaltliche Begründung für diesen drastischen Einschnitt liefert die grün-schwarze Landesregierung unter Ministerpräsident Cem Özdemir nicht. Auffällig ist zudem: Während für die übrige zentrale Verwaltung fünf Prozent Stellenabbau vorgesehen sind, soll die Datenschutzaufsicht 40 Prozent einsparen – eine achtmal so hohe Kürzungsquote.
Der geplante Kahlschlag steht in krassem Widerspruch zur Entwicklung der vergangenen Jahre. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018 wirksam wurde, hat sich die Arbeitsbelastung der Datenschutzaufsicht erheblich erhöht. Die Zahl der Beschwerden und gemeldeten Datenpannen ist massiv gestiegen. Zugleich werden Datenverarbeitungen immer komplexer und stellen die Behörde vor neue Herausforderungen.

Quelle: Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Auswertung: Redaktion Digitalcourage. [Grafik: padeluun, mit Hilfe von KI erstellt]
Die Zahlen verdeutlichen, wie stark sich die Aufgaben der Behörde verändert haben:

Dabei benötigt die Behörde nicht weniger, sondern mehr Personal. Landesdatenschutzbeauftragter Tobias Keber hat dem Landtag in seiner Stellungnahme zum Haushaltsentwurf dargelegt, dass für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung sieben zusätzliche Stellen erforderlich wären. Angesichts von 90 Prozent mehr Beschwerden gegenüber 2024 warnt er davor, mit den geplanten Kürzungen „die Kettensäge am Beschwerderecht der DS-GVO anzusetzen“.
Der Haushaltsentwurf liegt nun beim Landtag.
Die DSGVO verpflichtet die Aufsichtsbehörden, Beschwerden angemessen zu untersuchen und Betroffene innerhalb einer angemessenen Frist über den Fortgang und das Ergebnis zu informieren. Doch wie soll eine Behörde dieser Verpflichtung nachkommen, wenn die Zahl der Beschwerden steigt und gleichzeitig 40 Prozent ihrer Stellen wegfallen sollen?
Die DSGVO und die europäische Datenschutzrichtlinie für den Bereich Polizei und Justiz verpflichten die Mitgliedstaaten ausdrücklich, ihre Aufsichtsbehörden mit ausreichenden personellen, technischen und finanziellen Mitteln auszustatten. Ob der geplante Stellenabbau mit diesen Vorgaben vereinbar ist, ist daher auch eine europarechtliche Frage.
Eine Entlastung der Landesdatenschutzaufsicht wäre denkbar, wenn bestimmte Aufgaben künftig vom Bund übernommen würden. Tatsächlich sieht der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung eine Neuordnung vor: Zuständigkeiten und Kompetenzen der Datenschutzaufsicht sollen stärker bei der Bundesdatenschutzbeauftragten gebündelt werden.
Dahinter steht unter anderem die Sorge, dass unterschiedliche Auslegungen des Datenschutzrechts durch die Landesbehörden zu Wettbewerbsnachteilen für Unternehmen führen könnten.
Allerdings gibt es bereits ein Gremium, das genau solche Unterschiede verringern soll: die Datenschutzkonferenz (DSK). In ihr stimmen sich die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder ab, erarbeiten gemeinsame Positionen und veröffentlichen Orientierungshilfen. Ihr Ziel ist eine möglichst einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts in Deutschland.
Bislang ist von der angekündigten Neuordnung jedoch nichts Konkretes zu sehen. Die Bundesregierung hat noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Verlagerung von Zuständigkeiten auf den Bund regelt. Wann und in welchem Umfang die Landesbehörden tatsächlich entlastet würden, ist völlig offen.
Baden-Württemberg will die Stellen trotzdem schon jetzt streichen. Die Aufgaben bleiben – das Personal soll gehen.
Sollte die grün-schwarze Landesregierung ihre Kürzungspläne durchsetzen, hätte das gravierende Folgen für den Datenschutz in Baden-Württemberg. Weniger Personal bedeutet weniger Kapazitäten für Kontrollen, Beratungen und die Bearbeitung von Beschwerden. Datenschutzverstöße könnten länger unentdeckt bleiben oder erst mit erheblicher Verzögerung verfolgt werden.
Die Leidtragenden wären vor allem die Menschen, deren Beschwerden unbearbeitet liegen bleiben. Wer seine Rechte durchsetzen will, müsste dann womöglich häufiger selbst vor Gericht ziehen. Statt den Datenschutz wirksam zu gewährleisten, würde das Land die Verantwortung zunehmend auf die Betroffenen abwälzen.
Die Streichpläne sind unverantwortlich. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind ein hohes Gut; angesichts der technischen Entwicklungen und der Wildwest-Mentalität einiger Firmen ("einfach machen!") sind unsere Rechte zunehmend in Gefahr. Eine Aufsichtsbehörde muss arbeitsfähig sein, um gegen Datenschutzverstöße vorzugehen. Ist sie das nicht, wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger abgewürgt. Und das ist ganz sicher nicht das, was Baden-Württemberg zukunftsfähig macht. Die Landesregierung muss ihre Streichpläne zurückziehen.
Gregor Ziegltrum (links) und Dennis Schulz (rechts) präsentieren ihre Ergebnisse.
































Ein Foto kann unter Umständen bereits ausreichen, um von der Polizei per Gesichtserkennung identifiziert zu werden. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Shotshop

















